Telemedizin ist in der Schweiz zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung geworden. Patientinnen und Patienten erwarten Fernkonsultationen, Behandelnde wollen zwischen den Terminen in Kontakt bleiben, und die Gesundheitsbehörden fördern die digitale Transformation.
Für ein Spital, einen Kanton oder eine Privatklinik lautet die Frage nicht mehr «Sollen wir Telekonsultationen anbieten?», sondern «Mit welcher Plattform, in welchem rechtlichen Rahmen und mit wie viel Kontrolle über Daten und Infrastruktur?»
Mit dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) und den zusätzlichen Pflichten zur Informationssicherheit aus dem Informationssicherheitsgesetz (ISG) und seinen Anpassungen für kritische Infrastrukturen kann die Wahl einer Telemedizinlösung nicht mehr nur auf Bedienbarkeit oder Preis beruhen.
Dieser Artikel bietet Entscheidungstragenden im Schweizer Gesundheitswesen (Geschäftsleitung, CIO, CISO, Datenschutzberatende, CMIO) praktische Orientierungspunkte für eine Telemedizinplattform, die wirklich zum Schweizer Rechts- und Betriebsumfeld passt. Er dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
1. Die besonderen Herausforderungen Schweizer Gesundheitseinrichtungen
Für ein Spital oder eine grosse Klinik ist Telemedizin mehr als ein Videoanruf auf dem Smartphone. Sie muss sich in ein komplexes Umfeld einfügen:
- Klinikinformationssysteme (KIS, EPD/elektronische Krankengeschichte)
- Patientenportale
- Termin- und Ressourcenplanung
- sichere Kommunikation (zum Beispiel HIN)
- kantonale oder regionale E-Health-Infrastrukturen
Dazu kommen hohe Anforderungen:
- Gesundheitsdaten unterliegen dem revidierten DSG und den kantonalen Datenschutzgesetzen
- Erwartungen an Informationssicherheits-Management und Vorfallbehandlung gemäss ISG und den Verordnungen für viele kritische Infrastrukturen
- regelmässige Audits, Zertifizierungen und Risikomanagement-Vorgaben
- IT-Governance und Budgetgrenzen
Ein Telekonsultationsdienst, der für eine kleine Praxis oder ein Start-up perfekt funktioniert, eignet sich nicht unbedingt für ein Spitalnetz oder eine kantonale Gesundheitsbehörde.
2. Die Grenzen «globaler» Telekonsultationsplattformen
Viele bekannte Telekonsultationsplattformen sind für Massenmärkte ausserhalb der Schweiz konzipiert und im Ausland gehostet. Sie bieten oft eine angenehme Nutzererfahrung, können Schweizer Einrichtungen aber vor Probleme stellen:
- Unklarheit über den tatsächlichen Speicherort von Daten und Metadaten
- Schwierigkeit, die gesamte Kette von Auftragsbearbeitern und Unterauftragnehmern zu dokumentieren
- Audio-/Videoströme und Telemetrie über ausländische Infrastrukturen
- Geschäftsmodelle, die auf Datenanalyse beruhen, oder Lizenzmodelle, die sich schwer an öffentliche Beschaffungen anpassen lassen
- begrenzte oder fragile Integration in lokale KIS/EPD-Systeme
Für ein Spital oder einen Kanton erschwert dieser Kontrollverlust Datenschutz-Folgenabschätzungen, das Risikomanagement und die Ausrichtung auf die Vorgaben des EDÖB und kantonale E-Health-Strategien.
3. Was macht eine «Schweizer Telemedizinplattform» aus?
Der Begriff wird manchmal unscharf verwendet. Aus Sicht von Spitälern, Kantonen und Privatkliniken sollte eine Plattform, die wirklich den Schweizer Erwartungen entspricht, idealerweise mindestens folgende Merkmale aufweisen.
Hosting in der Schweiz und Datensouveränität
- Primäres Hosting in der Schweiz (Schweizer Cloud-Anbieter oder eigene Rechenzentren)
- Option für vollständig lokalen Betrieb in sensiblen Umgebungen
- Keine unkontrollierten Übermittlungen von Personendaten oder Verkehrsmetadaten in Drittstaaten, auch nicht für Monitoring, Support oder Medien-Routing
DSG-Konformität und Daten-Governance
Das revidierte DSG, seit dem 1. September 2023 in Kraft, stärkt den Schutz von Personendaten und verschärft die Anforderungen an Transparenz, Datenminimierung und Sicherheit – besonders bei besonders schützenswerten Daten wie Gesundheitsdaten.
Eine Telemedizinplattform sollte unterstützen:
- Minimierung der erhobenen Daten und konfigurierbare Aufbewahrungsfristen
- fein abgestufte Zugriffsrechte entlang klinischer Rollen
- detaillierte Protokollierung von Zugriffen und administrativen Aktionen
- klare Dokumentation für Datenschutz-Folgenabschätzungen und interne Compliance-Dossiers
Ausrichtung auf die Erwartungen an Informationssicherheit (ISG)
Auch wenn das Informationssicherheitsgesetz vor allem Bundesbehörden und bestimmte kritische Infrastrukturen betrifft, prägen seine Grundsätze die gute Praxis von Organisationen, die eine reife Sicherheitslage nachweisen wollen.
Eine geeignete Plattform sollte es daher erleichtern:
- bestehende Identitäts- und Zugriffsverwaltung einzubinden (IAM, SSO, HIN, AD/LDAP)
- Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand durchzusetzen
- Umgebungen zu trennen (Produktion, Test, Schulung)
- Protokolle und Ereignisse für Sicherheitsüberwachung und Incident Response zu exportieren
Integration in das bestehende Ökosystem
Für Spitäler und Kliniken muss sich eine Telemedizinlösung integrieren, statt isoliert zu laufen:
- standardbasierte APIs oder Konnektoren zu KIS/EPD-Systemen
- Synchronisation von Terminen, Patientenkonten und Dokumenten
- Unterstützung von Gesundheitsstandards wie HL7 und FHIR, um technologische Abhängigkeiten zu verringern
Nutzererfahrung im Einklang mit der klinischen Praxis
Für Behandelnde:
- Zugang aus den Systemen, die sie bereits nutzen (EPD, klinisches Portal, Terminplanung)
- möglichst wenige Klicks, um eine Konsultation zu starten oder ihr beizutreten
- Werkzeuge, die zu den realen Abläufen passen (Wartezimmer, Übergaben, Dokumentation)
Für Patientinnen und Patienten:
- klarer, einfacher Einstieg über Links per SMS oder E-Mail
- mobilfreundliche Oberfläche, wenn möglich ohne App-Installation
- verständliche Darstellung von Einwilligung und Datenschutzinformationen
4. Selbst gehostete Telemedizin: ein pragmatischer Ansatz für Schweizer Einrichtungen
Für viele Spitäler und Kliniken ist eine selbst oder lokal gehostete Telemedizinplattform die stimmigste Option. Infrastruktur und Daten bleiben unter direkter Kontrolle, und dennoch profitiert man von modernen Webtechnologien.
Eine Plattform wie HCW@Home veranschaulicht diesen Ansatz:
- Open-Source-Software, die technische Audits und Sicherheitsprüfungen transparenter macht
- Betrieb auf Servern ausschliesslich in der Schweiz, lokal oder in einer vertrauenswürdigen Schweizer Cloud
- Architektur auf Basis von WebRTC und Medienservern wie LiveKit, optimiert für medizinisch brauchbares Video auch in eingeschränkten Netzen
- moderne APIs und FHIR-basierte Komponenten, die die Integration in bestehende Systeme vereinfachen
Eine solche Lösung ersetzt nicht die eigene Compliance-Arbeit der Einrichtung, bietet aber eine technische Grundlage, die gut zu den Schweizer Erwartungen an Datensouveränität, Sicherheit und Interoperabilität passt.
5. Spital, Kanton, Privatklinik: ähnliche Bedürfnisse, unterschiedliche Prioritäten
Die technischen Bausteine mögen ähnlich sein, doch die Prioritäten unterscheiden sich je nach Organisation.
Bei einem Kantons- oder Universitätsspital liegt der Fokus oft auf:
- tiefer Integration in EPD und Terminplanung
- Bewältigung grosser Konsultationsvolumen und vieler Fachgebiete
- Hochverfügbarkeit und Redundanz (24/7-Dienste, Notfälle)
- Übereinstimmung mit der digitalen Gesundheitsstrategie des Kantons
Für einen Kanton oder ein Gesundheitsamt können Prioritäten sein:
- eine Plattform, die von mehreren Einrichtungen gemeinsam genutzt werden kann
- Ausrichtung auf regionale Telemedizin- oder E-Health-Programme
- die Fähigkeit, unterschiedliche Kontexte abzudecken (regionale Netze, Rettungsdienste, angeschlossene Praxen)
Für eine Privatklinik oder Klinikgruppe sind oft entscheidend:
- eine starke Patientenerfahrung und ein konsistenter Markenauftritt
- flexible Geschäftsmodelle und schnelle Einführung
- die Möglichkeit, Leistungen zu differenzieren (Nachsorge, Zweitmeinung, Concierge-Zugang)
In allen drei Fällen bleiben Hosting in der Schweiz, transparente Datenflüsse und nachweislich DSG-konforme Bearbeitung zentrale Anliegen.
6. Wie Spitäler und Kantone vorgehen können
Ein pragmatisches Vorgehen für eine Einrichtung, die eine Schweizer Telemedizinplattform in Betracht zieht, könnte so aussehen:
- Klinische Bedürfnisse erfassen: Fachgebiete, erwartete Volumen, typische Abläufe und Patientenprofile.
- Datenschutzberatung, CISO und IT-Leitung früh einbeziehen, um rechtliche, sicherheitstechnische und architektonische Anforderungen festzulegen.
- Hosting-Modell wählen: lokal, private Schweizer Cloud oder hybrid.
- Pilotprojekt durchführen mit begrenztem Umfang (einige Abteilungen oder Anwendungsfälle) auf einer in der Schweiz gehosteten Plattform.
- Prozesse durchgängig dokumentieren: Einwilligung, Identifikation, Dokumentation im EPD, Protokollierung, Vorfallbehandlung.
- Anhand des Feedbacks von Behandelnden und Patienten verfeinern und schrittweise auf weitere Bereiche oder Standorte ausweiten.
Fazit
Für Spitäler, Kantone und Privatkliniken in der Schweiz ist Telemedizin kein optionales Zusatzangebot mehr, sondern ein dauerhafter Bestandteil der Versorgung. Die Herausforderung ist nicht nur technisch, sondern auch rechtlich, organisatorisch und strategisch.
Wer eine echte Schweizer Telemedizinplattform wählt – selbst oder lokal gehostet, kompatibel mit dem revidierten DSG, ausgerichtet auf die Erwartungen an Informationssicherheit und integrierbar in die bestehende Gesundheits-IT –, kann moderne Fernbehandlung anbieten und dabei Datensouveränität und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten wahren.